Autorenregeln Lumobox
1. Allgemeines
Diese Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Lumobox und dem Mitglied, welches Werke als Autor in der Agentur einstellt. Sie gelten nicht für Bilder im Bereich Photosharing. Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lumobox (AGB) und die Nutzungsbedingungen Lumobox . Für die in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich erwähnten Regeln zur Haftung, Beendigung, anwendbarem Recht und Gerichtsstand etc. gelten die ABG sinngemäss.
Mit dem Upload von Daten erklärt das Mitglied, die vorliegenden Autorenregeln Lumobox (nachfolgend „Autorenregeln“) gelesen und verstanden zu haben und zu akzeptieren.
Ab dem Zeitpunkt der Registrierung als Mitglied ist der Autor berechtigt, eigene Werke in die Seite (Bildagentur, Photosharing) einzustellen.
Eine Lizenzierung der Werke in der Bildagentur ist erst ab der Freigabe der Werke durch Lumobox möglich.
Technische Anforderungen für Agenturbilder
• mindestens 1600 x 1200 Pixel (je grösser desto besser!).
• JPG, TIFF und GIF
• RGB-Farbraum
2. Pflichten des Autors
Der Autor ist verpflichtet, sich an die "AGB", insbesondere Ziff. 3. und 5. zu halten. Mit dem Daten-Upload bestätigt der Autor, dass seine Werke gesetzeskonform sind und keine Drittrechte verletzen (vgl. Hinweise zum Upload, Model- und Property-Release).
Der Autor hält Lumobox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche durch die Verwendung von Werken oder die Unzulässigkeit einer bestimmten Verwendung von Werken entstehen könnten.
Der Autor muss in jedem Fall mit korrekten persönlichen Daten registriert sein. Jeder, der sich unter falschem Namen anmeldet, wird automatisch gesperrt.
Die folgenden Bilder können wir auf Lumobox nicht annehmen. Sollten Sie derartige Bilder hochladen, riskieren Sie sowohl Ihre Mitgliedschaft bei Lumobox als auch weitere rechtliche Schritte:
a). Bilder, die Sie nicht selbst aufgenommen haben (auch nicht nachdem Sie diese stark bearbeitet haben).
b). Ein Bild von einem Bild
c). Ein „gefundenes“ Bild, (z.B. aus dem Internet oder einem fremden Fotoalbum)
d). Bilder aus anderen Bildarchiven
e). Bilder mit pornografischem, rassistischem oder diffamierendem Inhalt
f). Bilder, die gegen gesetzliche Regelungen verstossen
3. Nutzung von Werken
Lumobox erkennt an und akzeptiert, dass der Autor alle Rechte und Ansprüche an dem und auf das Werk behält (ausgenommen die nach diesen Bestimmungen gewährten Rechte), und dass Lumobox kraft diesen Bestimmungen weder ein Recht noch ein beliebiger Anspruch an dem oder auf das Werk übertragen wird.
Der Autor überträgt jedoch mit Registrierung die folgenden örtlich und zeitlich unbeschränkten sowie übertragbaren Nutzungsrechte an seinen Werken auf Lumobox:
• das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Bilder unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung),
• das Recht, die Werke zur Eigenwerbung in allen Medien unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht an den Bildern steht auch den Vertriebspartnern von Lumobox für deren Eigenwerbung zu.
Lumobox darf Partnerschaften mit Dritten zum Zwecke der Vermarktung der Werke eingehen sowie sämtliche Werke auch über die Plattformen von Dritten vertreiben.
Sobald das Werk hochgeladen wurde, wird es mit dem Lumobox-Wasserzeichen versehen. Die Werke können danach von Lumobox für den Verkauf freigegeben werden. Möchte der Fotograf ein Werk aus der Datenbank entfernen, so kann er dies in seinem persönlichen Portfolio selber tun. Lumobox wird das Werk danach innerhalb von 14 Tagen aus der Datenbank löschen.
4. Lizenzgebühr und Vergütung des Autors
Die Lizenzgebühr richtet sich nach den auf der Seite publizierten aktuellen Preislisten.
Der Autor beauftragt hiermit Lumobox, die Lizenzgebühr in seinem Namen einzufordern. Der Autor hat nicht das Recht, die Vergütung direkt vom Mitglied zu fordern. Bei Verstoss gegen diese Bestimmung schuldet der Autor Lumobox den Anteil an der Lizenzgebühr und zusätzlich eine angemessene Entschädigung.
Für die Bereitstellung der Website erhält Lumobox ohne anderweitige Absprache 50% der vom Mitglied an Lumobox zu bezahlenden Vergütung (Lizenzgebühr) abzüglich auf die Transaktion anfallende Steuern und Abgaben. Für über Dritte verkaufte Werke teilen sich Autor und Lumobox den an Lumobox überwiesenen Betrag im Verhältnis 50:50.
Ein Anspruch des Autors auf Vergütung entsteht erst bei vollständiger Bezahlung des entsprechenden Betrages durch das Mitglied an Lumobox. Die Einnahmen werden den Autoren jeweils zum Quartalsende auf das anlässlich der Registrierung angegebene Bankkonto überwiesen. Bankspesen für die Überweisung gehen zu lasten des Autors. Zusätzlich wird im Benutzerkonto des Autors die jeweilige Gutschrift laufend belegt.
Bei Guthaben unter CHF 50.- behält sich Lumobox vor, den Betrag auf das nächste Quartal zu übertragen. Alle Vergütungen werden jeweils auf Ende Jahr ausgeschüttet.
Lumobox, Zürich, 26. September 2006

